Demokratie-Lektionen für Bundesagentur und Ordnungsamt
Der Verein Tacheles hat für den 1. September einen „Zahltag“ vor dem Jobcenter in Wuppertal angemeldet. Dort sollen Aktionen, Beratung und Protest gegen Schikane durch die Jobcenter sowie die zu erwartenden Verschärfungen im Sozialgesetz stattfinden. Die Polizei hat den Protest nun verboten und auf einen schmalen Streifen des Gehsteigs verbannt. Begründung: Das Jobcenter und die Stadt als Vermieterin lehnen die Kundgebung ab. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2011 für Flughäfen festgestellt, dass öffentliche Räume zugänglich sein müssen und das Versammlungsrecht auch dort gilt. Das gilt auch für Jobcenter, die eindeutig öffentlicher Raum sind.
Tacheles hat nun Eilklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Polizeiverfügung eingelegt und geht von einem Erfolg aus: „Weil auf diese Weise ein Grundrecht ausgehebelt wird, sind wir zuversichtlich, dass das Verbot kassiert wird.“ Der Verein wird auf jeden Fall am 1. September von 8:00 bis 12:00 Aktionen durchführen.
Wir erklären unsere Solidarität mit Tacheles und wünschen eine erfolgreiche Aktion. Der Protest gegen die systematische Schikane im Jobcenter ist wichtig, das Eintreten für Grundrechte sollte demokratische Selbstverständlichkeit sein. Wir fordern nicht nur die uneingeschränkte Möglichkeit von Protest im Jobcenter – auch zur Aufklärung und Ermunterung von Erwerbslosen und „Aufstockern“.
Wir fordern außerdem, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die an weiteren Verschärfungen des Sozialgesetzes arbeitet, ihre Vorschläge endlich öffentlich macht. Es ist ein zutiefst undemokratischer Vorgang, wenn über Maßnahmen, die die Existenz von Millionen Menschen betreffen, in geheimer Runde beraten wird, um sie dann im Eilverfahren durch den Bundestag zu peitschen, um Widerstand zu vermeiden.
Die Verhinderung von weiteren Einschränkung von Rechten ist Sache aller Lohnabhängigen. Gemeinsamer Protest von Gewerkschaften, Erwerbslosen-Initiativen und Sozialverbänden ist nötig.
Zusammen e.V., Frankfurt/Main